Hierbei unterscheidet man weiters zwischen additiver Archivierung und substitutiver Archivierung. Additive Archivierung betrifft Dokumente, bei denen die Aufbewahrung Pflicht ist. Im Gegensatz zur substitutiven Archivierung, welche Dokumente beinhaltet, die keinerlei Aufbewahrungspflicht unterliegen.
Revisionssicher können auch steuerrelevante Dokumente elektronisch archiviert werden. In diesem Fall benötigt das Finanzamt einen Nachweis der Revisionssicherheit, genannt GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).
Bewahren auch Sie Ihre Daten revisionssicher auf, mit unserem Dokumentenmanagementsystem d.velop documents (ehemals d.3ecm).